Sicherungsmaßnahme
Wiegland, Jens
Flörsheim-Dalsheim
Das Amtsgericht Mainz hat zur Wiegland, Jens eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2026, Aktenzeichen 280 IN 163/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 163/26
- Registerbezug
- Mainz, HRA 1358
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 12.08.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Sachwalter
- Philip Konen
Pluta Rechtsanwalts GmbH
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
280 IN 163/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Jens Wiegland, geb. am 07.07.1967, Alzeyer Straße 68A, 67592 Flörsheim-Dalsheim, Kronen-Apotheke Inh. Jens Wiegland e.K., Staatsrat-Schwamb-Straße 50, 55278 Undenheim (AG Mainz, HRA 1358), ist am 12.08.2026 folgendes angeordnet worden:
Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Philip Konen, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schillerstraße 24, 55116 Mainz, Tel.: 06131/2170990, Fax: 06131/2170999, E-Mail: mainz@pluta.net.
Der Antragsteller ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters sein Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 12.08.2026
Gemäß §§ 270a Abs. 1, 270b Abs. 2 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Philip Konen, c/o Pluta Rechtsanwalts GmbH, Schillerstraße 24, 55116 Mainz, Tel.: 06131/2170990, Fax: 06131/2170999, E-Mail: mainz@pluta.net.
Der Antragsteller ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters sein Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 12.08.2026