Insolvenzbekanntmachung
Wiblu Hydrangea GmbH
Isselburg
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Wiblu Hydrangea GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.08.2022, Aktenzeichen 70 IN 31/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 70 IN 31/18
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 16280
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.08.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Produktion und Handel von Pflanzen und Gartenbauerzeugnissen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 31/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16280 eingetragenen Wiblu Hydrangea GmbH, In der Flora 7, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silvia Stangert-Wilkes, In der Flora 7, 46419 Isselburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Korves, Fox & Klotz, Salzstr. 52, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss von Vergleichen mit der Geschäftsführerin Silvia Stangert-Wilkes und dem ehemaligen Geschäftsführer Mauritz Wilkes zur Abgeltung der Ansprüche gem. § 64 GmbHG a. F. in Höhe von 170.313,86 EUR (Frau Silvia Stangert Wilkes) bzw. in Höhe von 95.721,64 EUR (Herr Mauritz Wilkes) durch Zahlung von 5.000,00 EUR durch Frau Silvia Stangert-Wilkes, zahlbar in zwei Raten von jeweils 2.500,00 EUR, fällig in Höhe der ersten Rate mit Abschluss des Vergleichs und in Höhe der zweiten Rate zum 31.12.2022 und 20.000,00 EUR durch Herrn Mauritz Wilkes, zahlbar in Höhe von 10.000,00 EUR mit Abschluss des Vergleichs und in Höhe des weiteren Teilbetrages von 10.000,00 EUR in monatlichen Raten von jeweils 500,00 EUR. bestimmt auf den 08.09.2022
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 220 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 08.09.2022 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70 IN 31/18
Amtsgericht Münster, 11.08.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16280 eingetragenen Wiblu Hydrangea GmbH, In der Flora 7, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silvia Stangert-Wilkes, In der Flora 7, 46419 Isselburg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Korves, Fox & Klotz, Salzstr. 52, 48143 Münster
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss von Vergleichen mit der Geschäftsführerin Silvia Stangert-Wilkes und dem ehemaligen Geschäftsführer Mauritz Wilkes zur Abgeltung der Ansprüche gem. § 64 GmbHG a. F. in Höhe von 170.313,86 EUR (Frau Silvia Stangert Wilkes) bzw. in Höhe von 95.721,64 EUR (Herr Mauritz Wilkes) durch Zahlung von 5.000,00 EUR durch Frau Silvia Stangert-Wilkes, zahlbar in zwei Raten von jeweils 2.500,00 EUR, fällig in Höhe der ersten Rate mit Abschluss des Vergleichs und in Höhe der zweiten Rate zum 31.12.2022 und 20.000,00 EUR durch Herrn Mauritz Wilkes, zahlbar in Höhe von 10.000,00 EUR mit Abschluss des Vergleichs und in Höhe des weiteren Teilbetrages von 10.000,00 EUR in monatlichen Raten von jeweils 500,00 EUR. bestimmt auf den 08.09.2022
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag des Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 220 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 08.09.2022 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70 IN 31/18
Amtsgericht Münster, 11.08.2022