Forderungsprüfung
Wiblu Hydrangea GmbH
Isselburg
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Wiblu Hydrangea GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.10.2022, Aktenzeichen 70 IN 31/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 70 IN 31/18
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 16280
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.10.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Produktion und Handel von Pflanzen und Gartenbauerzeugnissen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 70 IN 31/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16280 eingetragenen Wiblu Hydrangea GmbH, In der Flora 7, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silvia Stangert-Wilkes, In der Flora 7, 46419 Isselburg
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.12.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
70 IN 31/18
Amtsgericht Münster, 17.10.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 16280 eingetragenen Wiblu Hydrangea GmbH, In der Flora 7, 46419 Isselburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silvia Stangert-Wilkes, In der Flora 7, 46419 Isselburg
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 16.12.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 219 B niedergelegt.
70 IN 31/18
Amtsgericht Münster, 17.10.2022