Sicherungsmaßnahme
Westphal, Nico
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Westphal, Nico eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2018, Aktenzeichen 67a IN 153/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 153/18
- Registerbezug
- Hamburg, HRA HRA 77240
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 30.04.2018
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Michael Nickel
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 153/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Nico Westphal, geboren am 18.06.1976, kaufmännischer Angestellter,
Lüttenredder 7, 22457 Hamburg, ehemals handelnd unter der im Handelsregister
des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 77240 eingetragenen Firma Paul Westphal
Inhaber Nico Westphal e.K., vormalige Geschäftsanschrift: Steilshooper Straße
98, 22305 Hamburg
ist am 26.04.2018, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel,
Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 153/18
Amtsgericht Hamburg, 26.04.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Nico Westphal, geboren am 18.06.1976, kaufmännischer Angestellter,
Lüttenredder 7, 22457 Hamburg, ehemals handelnd unter der im Handelsregister
des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 77240 eingetragenen Firma Paul Westphal
Inhaber Nico Westphal e.K., vormalige Geschäftsanschrift: Steilshooper Straße
98, 22305 Hamburg
ist am 26.04.2018, um 11:36 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael Nickel,
Arnold-Heise-Straße 9, 20249 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 153/18
Amtsgericht Hamburg, 26.04.2018