Forderungsprüfung
Westphal, Nico
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Westphal, Nico eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.09.2019, Aktenzeichen 67a IN 153/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 153/18
- Registerbezug
- Hamburg, HRA HRA 77240
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 20.09.2019
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 153/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Nico Westphal, geboren am 18.06.1976, kaufmännischer Angestellter,
Lüttenredder 7, 22457 Hamburg, ehemals selbstständig
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 20.10.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im
Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 20.09.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 niedergelegt.
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Erinnerung innerhalb einer Frist von 2
Wochen vor dem Insolvenzgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
zulässig. Die Frist beginnt mit Zustellung oder 2 Tage nach Veröffentlichung
dieses Beschlusses im Internet.
67a IN 153/18
Amtsgericht Hamburg, 20.09.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Nico Westphal, geboren am 18.06.1976, kaufmännischer Angestellter,
Lüttenredder 7, 22457 Hamburg, ehemals selbstständig
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im
schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 20.10.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich
begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, so hat der Schuldner im
Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 20.09.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 413 niedergelegt.
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Erinnerung innerhalb einer Frist von 2
Wochen vor dem Insolvenzgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
zulässig. Die Frist beginnt mit Zustellung oder 2 Tage nach Veröffentlichung
dieses Beschlusses im Internet.
67a IN 153/18
Amtsgericht Hamburg, 20.09.2019