Masseunzulänglichkeit
Werkzeugtechnik Klocke GmbH
Bad Salzuflen
Das Amtsgericht Detmold hat zur Werkzeugtechnik Klocke GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.04.2020, Aktenzeichen 10 IN 2/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 2/20
- Registerbezug
- Lemgo, HRB HRB 7577
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Matthias Landwehr
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Konstruktionen für Druck- und Spritzgußformen und für Stanzwerkzeuge sowie die Entwicklung von Formen und der Handel mit diesen Erzeugnissen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 2/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7577 eingetragenen
Werkzeugtechnik Klocke GmbH, Bandelstr. 23, 32105 Bad Salzuflen, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Susanne Klocke und Bernd Klocke
Geschäftszweig: Die Erbringung von Konstruktionen für Druck- und
Spritzgußformen und für Stanzwerkzeuge sowie Entwicklung von Formen und der
Handel mit diesen Erzeugnissen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
ist am 29.04.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
10 IN 2/20
Amtsgericht Detmold, 30.04.2020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 7577 eingetragenen
Werkzeugtechnik Klocke GmbH, Bandelstr. 23, 32105 Bad Salzuflen, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Susanne Klocke und Bernd Klocke
Geschäftszweig: Die Erbringung von Konstruktionen für Druck- und
Spritzgußformen und für Stanzwerkzeuge sowie Entwicklung von Formen und der
Handel mit diesen Erzeugnissen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
ist am 29.04.2020 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen,
dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
10 IN 2/20
Amtsgericht Detmold, 30.04.2020