Vergütungsfestsetzung
Werbemittel-Agentur Walter von Hoerschelmann GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur Werbemittel-Agentur Walter von Hoerschelmann GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 501 IN 87/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 501 IN 87/15
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 16690
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1981
- Stammkapital
- 50.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Werbemittel Agentur und der Großhandel mit Werbemitteln sowie alle damit verbundenen Geschäfte.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 501 IN 87/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16690 eingetragenen Werbemittel-Agentur Walter von Hoerschelmann GmbH, Reisholzer Werftstraße 31 b, 40589 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Ursula Maier
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 134.948,43 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 63.335,23 € zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind die restlichen Gerichtskosten und die Insolvenzverwaltervergütung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 87/15
Amtsgericht Düsseldorf, 07.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 16690 eingetragenen Werbemittel-Agentur Walter von Hoerschelmann GmbH, Reisholzer Werftstraße 31 b, 40589 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Ursula Maier
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 134.948,43 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 63.335,23 € zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind die restlichen Gerichtskosten und die Insolvenzverwaltervergütung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
501 IN 87/15
Amtsgericht Düsseldorf, 07.10.2026