Insolvenzbekanntmachung
WELLBACH Bauprojekte Geschäftsführungs-GmbH
Herford
Das Amtsgericht Detmold hat zur WELLBACH Bauprojekte Geschäftsführungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.05.2025, Aktenzeichen 10 IN 171/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 171/21
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 15303
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Hans-Achim Ernst
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und der persönlichen Haftung in anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Geschäfte ausüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, pachten, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 171/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15303 eingetragenen WELLBACH Bauprojekte Geschäftsführungs-GmbH, Pappelweg 1, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Valerij Vott
Geschäftszweig: Die Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und der pers. Haftung in anderen Gesellschaften u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
reicht gemäß der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO).
Es ist beabsichtigt, dieses Verfahren einzustellen, da die Verwertungserlöse nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 15.07.2025 durch die Einzahlung eines Kostenvorschusses i.H.v. 2.165,00 € bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Detmold (Bankverbindung: Postbank IBAN DE02 2501 0030 0049 2293 07) die Verfahrenseinstellung zu verhindern.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
¿ zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 InsO);
¿ zur Schlussrechnung des Verwalters;
¿ zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen (Schlussrechnung und Schlussverzeichnis) sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 171/21
Amtsgericht Detmold, 19.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15303 eingetragenen WELLBACH Bauprojekte Geschäftsführungs-GmbH, Pappelweg 1, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Valerij Vott
Geschäftszweig: Die Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und der pers. Haftung in anderen Gesellschaften u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
reicht gemäß der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO).
Es ist beabsichtigt, dieses Verfahren einzustellen, da die Verwertungserlöse nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken.
Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 15.07.2025 durch die Einzahlung eines Kostenvorschusses i.H.v. 2.165,00 € bei der Zahlstelle des Amtsgerichts Detmold (Bankverbindung: Postbank IBAN DE02 2501 0030 0049 2293 07) die Verfahrenseinstellung zu verhindern.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.07.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
¿ zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 InsO);
¿ zur Schlussrechnung des Verwalters;
¿ zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen (Schlussrechnung und Schlussverzeichnis) sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 171/21
Amtsgericht Detmold, 19.05.2025