Insolvenzbekanntmachung
WELLBACH Bauprojekte Geschäftsführungs-GmbH
Herford
Das Amtsgericht Detmold hat zur WELLBACH Bauprojekte Geschäftsführungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2025, Aktenzeichen 10 IN 171/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 171/21
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 15303
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Hans-Achim Ernst
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und der persönlichen Haftung in anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängenden Geschäfte ausüben, gleichartige oder ähnliche Unternehmen im In- und Ausland erwerben, pachten, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 171/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15303 eingetragenen WELLBACH Bauprojekte Geschäftsführungs-GmbH, Pappelweg 1, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Valerij Vott
Geschäftszweig: Die Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und der pers. Haftung in anderen Gesellschaften u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt, weil ein ausreichender Geldbetrag zur Deckung der Verfahrenskosten nicht vorgeschossen worden ist (§ 207 InsO).
Nachfolgend bezeichnete Ansprüche der Schuldnerin bleiben der Nachtragsverteilung vorbehalten (§ 203 Abs. 1 InsO):
- noch offene Zahlungsansprüche der Schuldnerin gegen ihre Gesellschafterin, die nach einem Vergleich zur Abgeltung der ausstehenden Einlage i.H.v. 12.500,00 € einen Gesamtbetrag i.H.v. 1.079,64 € zu leisten hat,
- das Guthaben auf dem Sonderkonto bei der Volksbank in Ostwestfalen eG zu IBAN ....
Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag aufrechterhalten.
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst in Hiddenhausen besteht somit hinsichtlich der betroffenen Vermögenswerte fort.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Hinsichtlich der Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG steht sie jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu. Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht sie dem Schuldner gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Detmold, Paulinenstr. 46, 32756 Detmold, eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 171/21
Amtsgericht Detmold, 31.10.2025
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 15303 eingetragenen WELLBACH Bauprojekte Geschäftsführungs-GmbH, Pappelweg 1, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Valerij Vott
Geschäftszweig: Die Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung und der pers. Haftung in anderen Gesellschaften u. a.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst, Südfeldstraße 10, 32120 Hiddenhausen
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt, weil ein ausreichender Geldbetrag zur Deckung der Verfahrenskosten nicht vorgeschossen worden ist (§ 207 InsO).
Nachfolgend bezeichnete Ansprüche der Schuldnerin bleiben der Nachtragsverteilung vorbehalten (§ 203 Abs. 1 InsO):
- noch offene Zahlungsansprüche der Schuldnerin gegen ihre Gesellschafterin, die nach einem Vergleich zur Abgeltung der ausstehenden Einlage i.H.v. 12.500,00 € einen Gesamtbetrag i.H.v. 1.079,64 € zu leisten hat,
- das Guthaben auf dem Sonderkonto bei der Volksbank in Ostwestfalen eG zu IBAN ....
Insoweit bleibt der Insolvenzbeschlag aufrechterhalten.
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Hans-Achim Ernst in Hiddenhausen besteht somit hinsichtlich der betroffenen Vermögenswerte fort.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Hinsichtlich der Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG steht sie jedem Insolvenzgläubiger und dem Schuldner zu. Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht sie dem Schuldner gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Detmold schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Detmold Heinrich-Drake-Str. 3, 32756 Detmold, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Detmold, Paulinenstr. 46, 32756 Detmold, eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 171/21
Amtsgericht Detmold, 31.10.2025