Forderungsprüfung
wekita GmbH
Düsseldorf
Das Amtsgericht Düsseldorf hat zur wekita GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 502 IN 245/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Düsseldorf
- Aktenzeichen
- 502 IN 245/25
- Registerbezug
- Düsseldorf, HRB 66037
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2011
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Das Betreiben von Kindertagesbetreuungseinrichtungen und frühkindlichen Bildungseinrichtungen; Erbringung von Managementdienstleistungen für Kindertagesbetreuungseinrichtungen sowie die Erbringung sonstiger Leistungen, die mit der Aufnahme bzw. Aufrechterhaltung des Kindertagesbetreuungseinrichtungsbetriebs in Zusammenhang stehen, insbesondere die Beratung, die Verwaltung, die Planung, die Einrich …
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 245/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Ulanenstraße 1, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Runkel, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf,
wird Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf
Dienstag, 19.05.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf niedergelegt.
besonderer Hinweis:
Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans kann bereits im Abstimmungstermin verkündet werden. Gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist die sofortige Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf. Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfordert die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde, dass der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und dass der Beschwerdeführer bei der Abstimmung über den Plan gegen den Plan gestimmt hat.
502 IN 245/25
Amtsgericht Düsseldorf, 05.05.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66037 eingetragenen wekita GmbH, Ulanenstraße 1, 40468 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tim Kurt Theo Brückmann,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Runkel, Scheibenstraße 45, 40479 Düsseldorf,
wird Erörterungs- und Abstimmungstermin über den Insolvenzplan sowie Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen bestimmt auf
Dienstag, 19.05.2026, 10:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, Düsseldorf niedergelegt.
besonderer Hinweis:
Die Entscheidung über die Bestätigung des Insolvenzplans kann bereits im Abstimmungstermin verkündet werden. Gegen die Bestätigung des Insolvenzplans ist die sofortige Beschwerde der statthafte Rechtsbehelf. Neben weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen erfordert die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde, dass der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und dass der Beschwerdeführer bei der Abstimmung über den Plan gegen den Plan gestimmt hat.
502 IN 245/25
Amtsgericht Düsseldorf, 05.05.2026