Sicherungsmaßnahme
Weitz & Linke Satz und Druck GmbH
Elsdorf
Das Amtsgericht Köln hat zur Weitz & Linke Satz und Druck GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.06.2023, Aktenzeichen 70k IN 133/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 133/23
- Registerbezug
- Köln, HRB 40018
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.06.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Volker Quinkert
- Im Handelsregister seit
- 1982
- Stammkapital
- 25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Druckerzeugnissen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Im Rahmen dieses Gesellschaftszwecks ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, für diese die Geschäfte zu führen, Unternehmen zu erwerben oder Zweigniederlassungen zu errichten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 133/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40018 eingetragenen Weitz & Linke Satz und Druck GmbH, Gladbacher Str. 71, 50189 Elsdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Stupp,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Druckerzeugnissen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
ist am 19.06.2023, um 15:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Volker Quinkert, Am Falder 28-30, 50171 Kerpen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 133/23
Amtsgericht Köln, 19.06.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40018 eingetragenen Weitz & Linke Satz und Druck GmbH, Gladbacher Str. 71, 50189 Elsdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jochen Stupp,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Druckerzeugnissen aller Art sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
ist am 19.06.2023, um 15:41 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Volker Quinkert, Am Falder 28-30, 50171 Kerpen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 133/23
Amtsgericht Köln, 19.06.2023