Abweisung mangels Masse
il Borsalino Restaurant GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der il Borsalino Restaurant GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 06.11.2026, Aktenzeichen 70a IN 136/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70a IN 136/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 86396
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 06.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2016
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Restaurants mit dazu gehörigen Arbeiten wie Catering, Partyservice, Durchführung von Eventveranstaltungen, An- und Verkauf sowie Im- und Export von Lebensmitteln und Spirituosen.
- Branchenindikator
- Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 136/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 86396 eingetragenen il Borsalino Restaurant GmbH, Erlanger Str- 6, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zdenek Demeter, Erlanger Str. 6, 51103 Köln
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants mit dazu gehörigen Arbeiten wie Catering, Partyservice, Durchführung von Eventveranstaltungen, An- und Verkauf sowie Im- und Export von Lebensmitteln
ist der am 21.04.2026 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 21.04.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 06.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Köln, 06.11.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 86396 eingetragenen il Borsalino Restaurant GmbH, Erlanger Str- 6, 51103 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zdenek Demeter, Erlanger Str. 6, 51103 Köln
Geschäftszweig: Der Betrieb eines Restaurants mit dazu gehörigen Arbeiten wie Catering, Partyservice, Durchführung von Eventveranstaltungen, An- und Verkauf sowie Im- und Export von Lebensmitteln
ist der am 21.04.2026 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 21.04.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 06.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Köln, 06.11.2026