Forderungsprüfung

Weise Milch GmbH

Rühn

Das Amtsgericht Rostock hat zur Weise Milch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 61a IN 610/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rostock
Aktenzeichen
61a IN 610/21
Registerbezug
Rostock, HRB 11686
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2010
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Marketing, Vertrieb, Produktionsentwicklung und Produktion von Lebens- und Genussmittel aller Art, Beratung und Geschäftsbesorgung für Firmen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

61a IN 610/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Weise Milch GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Klaus Weise, Zollende 8, 18246 Rühn
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 11686
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 63 - 81 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 17.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
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