Insolvenzbekanntmachung

Weis, Christian Ferdinand Lothar

St. Wendel

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Weis, Christian Ferdinand Lothar eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.08.2023, Aktenzeichen 110 IN 22/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
110 IN 22/23
Registerbezug
Saarbrücken, HRA 12449
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
28.08.2023
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, Brühlstraße 23, 66606 St. Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Christoph Goergen, Beethovenstraße 13, 66606 St Wendel

Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 15.09.2023.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:

- zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur Freigabe des schuldnerischen Grundbesitzes eingetragen in den Grundbüchern von
1. St. Wendel Blatt 3633, 5266, 5273, 6113
2. Urweiler Blatt 2463
3. Wössingen Blatt 697
4. Magstadt Blatt 9637
vgl. Schreiben des Verwalters vom 22.08.2023

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 19.08.2023 und 22.08.2023
nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 28.08.2023

Verfahrensverlauf

  1. Restschuldbefreiung
  2. Schlusstermin
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Insolvenzbekanntmachung
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Eröffnung des Verfahrens
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