Forderungsprüfung
Weis, Christian Ferdinand Lothar
St Wendel
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Weis, Christian Ferdinand Lothar eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.11.2024, Aktenzeichen 110 IN 22/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 22/23
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRA 12449
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 27.11.2024
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 22/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, geboren am 16.01.1982, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 27.11.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Christian Ferdinand Lothar Weis, geboren am 16.01.1982, Riottestraße 4 A, 66606 St Wendel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 12449 eingetragenen Firma Weis Immobilien e.K., Luisenstraße 23, 66606 St. Wendel
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 19.12.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat der Schuldner im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob er diesen Vortrag bestreitet.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
110 IN 22/23
Amtsgericht Saarbrücken, 27.11.2024