Insolvenzbekanntmachung
Wehmeyer, Uwe
Ostrhauderfehn
Das Amtsgericht Syke hat zur Wehmeyer, Uwe eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.01.2023, Aktenzeichen 15 IN 129/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/22
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 204234, 204253
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 30.01.2023
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
15 IN 129/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Uwe Wehmeyer, geb. am 12.03.1962, 1. Südwieke 59, 26842 Ostrhauderfehn, als Inh. d. Firmen Blömker Autoteile Inh. Uwe Wehmeyer e.K., Henleinstr. 13, 28816 Stuhr und CargoControl Inh. Uwe Wehmeyer e.K., ebenda (AG Walsrode, HRA 204234, 204253), wurde mit Beschluss vom 30.01.2023 gemäß §§ 35 Abs. 2 S. 2, 295a InsO festgestellt, dass ein Betrag in Höhe von monatlich 1.650,00 EUR den Bezügen des Schuldners aus einem angemessenen Dienstverhältnis entspricht.
Der vollständige Beschluss nebst der Begründung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 30.01.2023
Der vollständige Beschluss nebst der Begründung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Syke - Insolvenzabteilung-, Dienstgebäude: Amtshof 2, 28857 Syke, Postanschrift: Amtshof 2, 28857 Syke; Postfach 11 65, 28845 Syke einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Syke, 30.01.2023