Forderungsprüfung
Wehmeyer, Uwe
Ostrhauderfehn
Das Amtsgericht Syke hat zur Wehmeyer, Uwe eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.07.2026, Aktenzeichen 15 IN 129/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 129/22
- Registerbezug
- Walsrode, HRA 204234, 204253
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 22.07.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
15 IN 129/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Uwe Wehmeyer, geb. am 12.03.1962, 1. Südwieke 59, 26842 Ostrhauderfehn, als Inh. d. Firmen Blömker Autoteile Inh. Uwe Wehmeyer e.K., Henleinstr. 13, 28816 Stuhr und CargoControl Inh. Uwe Wehmeyer e.K., ebenda (AG Walsrode, HRA 204234, 204253), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Termin dient der Prüfung ggfs. nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggfs. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO).
Stellungnahmen, Einwendungen und Anträge zu den o.g. Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 28.09.2026 vorzubringen.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Syke, 21.07.2026
Uwe Wehmeyer, geb. am 12.03.1962, 1. Südwieke 59, 26842 Ostrhauderfehn, als Inh. d. Firmen Blömker Autoteile Inh. Uwe Wehmeyer e.K., Henleinstr. 13, 28816 Stuhr und CargoControl Inh. Uwe Wehmeyer e.K., ebenda (AG Walsrode, HRA 204234, 204253), wurde beschlossen: Termin zur besonderen Gläubigerversammlung erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Termin dient der Prüfung ggfs. nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggfs. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO).
Stellungnahmen, Einwendungen und Anträge zu den o.g. Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 28.09.2026 vorzubringen.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Syke, 21.07.2026