Sicherungsmaßnahme
weCREATE GmbH
Wetzlar
Das Amtsgericht Wetzlar hat zur weCREATE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.02.2026, Aktenzeichen 3 IN 19/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wetzlar
- Aktenzeichen
- 3 IN 19/26
- Registerbezug
- Wetzlar, HRB 8846
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 02.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Jan Markus Plathner
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Beratungs- und Marketingleistungen, insbesondere in den Bereichen Branding, Konzeption und Umsetzung von ganzheitlichen, kanalübergreifenden Performance-Marketing-Kampagnen, Konzeption und Umsetzung digitaler und analoger Medien und Werbemittel, Content und Social Media Marketing.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
3 IN 19/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des weCREATE GmbH, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar (AG Wetzlar, HRB 8846), vertr. d.: Manuel Rupp, Siegmund-Hiepe-Straße 28-32, 35578 Wetzlar, (Geschäftsführer), ist am 02.02.2026 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 02.02.2026
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, 02.02.2026