Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

Wechsler Feinfisch GmbH

Erftstadt

Das Amtsgericht Köln hat zur Wechsler Feinfisch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.07.2026, Aktenzeichen 70k IN 343/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 343/25
Registerbezug
Köln, HRB 54251
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
16.07.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Jens Schmidt
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
200.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb einer Fischräucherei und die Herstellung und Veredelung von Fischprodukten aller Art und deren Vertrieb.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen, Wildweg 6, 50374 Erftstadt

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Loschelder Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 14.07.2026 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Montag, 10.08.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 227.
Der Termin dient zugleich ggfs. zur Anhörung der Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

70k IN 343/25
Amtsgericht Köln, 16.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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