Sicherungsmaßnahme

Wechsler Feinfisch GmbH

Erftstadt

Das Amtsgericht Köln hat zur Wechsler Feinfisch GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2025, Aktenzeichen 70k IN 343/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 343/25
Registerbezug
Köln, HRB 54251
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.08.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Jens Schmidt
Im Handelsregister seit
2004
Stammkapital
200.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb einer Fischräucherei und die Herstellung und Veredelung von Fischprodukten aller Art und deren Vertrieb.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 343/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 54251 eingetragenen Wechsler Feinfisch GmbH, Gewerbegebiet, Wildweg 6 , 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Theodor Jansen

Geschäftszweig: der Betrieb einer Fischräucherei und die Herstellung und Veredelung von Fischprodukten aller Art und deren Vertrieb.

ist am 05.08.2025, um 12:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70k IN 343/25
Amtsgericht Köln, 05.08.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme
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