Sicherungsmaßnahme

WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt)

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat zur WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.04.2022, Aktenzeichen 165 IN 143/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
165 IN 143/21
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 14845
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
27.04.2022
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christin Malsch
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Aufbau und Installation von EDV-Anlagen, Bau von Messeständen und Durchführung von Trockenbauarbeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 143/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14845 eingetragenen WBT Bau und Technik UG (haftungsbeschränkt), Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Winning, Arndtstr. 10, 45896 Gelsenkirchen

Geschäftszweig: Aufbau u. Installation von EDV-Anlagen, Bau von Messeständen u. Druchführung von Trockenbauarbeiten

ist am 27.04.2022, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christin Malsch, Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

165 IN 143/21
Amtsgericht Essen, 27.04.2022

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Verteilungsverzeichnis
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Masseunzulänglichkeit
  7. Forderungsprüfung
  8. Forderungsprüfung
  9. Forderungsprüfung
  10. Forderungsprüfung
  11. Eröffnung des Verfahrens
  12. Sicherungsmaßnahme
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