Abweisung mangels Masse
Neuberger Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt)
Gelsenkirchen
Das Amtsgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Neuberger Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 161 IN 66/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 66/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 14968
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2019
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten - des Trockenbaus, - der Fliesen- / Platten- / und Mosaikverlegung, - der Estrichverlegung, - der Abbruchtätigkeiten, - der Gebäudereinigung, - der Vermittlung von Werkverträgen für erforderliche Bauleistungen, - der Bauleitung in den Leistungsphasen 6 - 9, - der Bauträgertätigkeiten zur Herstellung und Vertrieb von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was die Abweisung mangels Masse bedeutet
- Kein Verfahren
- Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
- Für Gläubiger
- Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
- Für Beschäftigte
- Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 66/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14968 eingetragenen Neuberger Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Artem Neuberger, Industriestr. 58 a, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artem Neuberger, Bottroper Str. 44, 45899 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Erbringung v. Dienstl. a. d. Gebieten-d. Trockenbaus,d.Fliesen-/Platten-/u.Mosaikverlegung,d.Estrichverlegung,d.Abbruchtätigkeiten,d.Gebäudereinigung,d.Vermittlung v. Werkverträgen u. a.
ist der am 05.06.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 05.06.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 04.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Essen, 04.11.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14968 eingetragenen Neuberger Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Artem Neuberger, Industriestr. 58 a, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artem Neuberger, Bottroper Str. 44, 45899 Gelsenkirchen
Geschäftszweig: Erbringung v. Dienstl. a. d. Gebieten-d. Trockenbaus,d.Fliesen-/Platten-/u.Mosaikverlegung,d.Estrichverlegung,d.Abbruchtätigkeiten,d.Gebäudereinigung,d.Vermittlung v. Werkverträgen u. a.
ist der am 05.06.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 05.06.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 04.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Essen, 04.11.2026