Abweisung mangels Masse

Neuberger Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt)

Gelsenkirchen

Das Amtsgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Neuberger Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 161 IN 66/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 66/25
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 14968
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.11.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
1.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Erbringung von Dienstleistungen auf den Gebieten - des Trockenbaus, - der Fliesen- / Platten- / und Mosaikverlegung, - der Estrichverlegung, - der Abbruchtätigkeiten, - der Gebäudereinigung, - der Vermittlung von Werkverträgen für erforderliche Bauleistungen, - der Bauleitung in den Leistungsphasen 6 - 9, - der Bauträgertätigkeiten zur Herstellung und Vertrieb von Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Was die Abweisung mangels Masse bedeutet

Kein Verfahren
Der Eröffnungsantrag wurde abgewiesen, weil das Vermögen voraussichtlich die Verfahrenskosten nicht deckt (§ 26 InsO). Aufgrund dieser Entscheidung findet keine Forderungsanmeldung in einem eröffneten Insolvenzverfahren statt. Maßgeblich bleiben der Beschluss und ein möglicher späterer Verfahrensverlauf.
Für Gläubiger
Die Abweisung bedeutet nicht, dass offene Ansprüche automatisch entfallen. Ob und wie sie noch durchgesetzt werden können, hängt vom Einzelfall ab. Gesellschaftsrechtliche Folgen und die Rechtskraft des Beschlusses sind gesondert zu prüfen.
Für Beschäftigte
Eine Abweisung mangels Masse ist ein mögliches Insolvenzereignis für Insolvenzgeld. Ein Anspruch besteht nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 165 SGB III. Die Antragsfrist beträgt grundsätzlich zwei Monate nach dem Insolvenzereignis (§ 324 Abs. 3 SGB III).

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 66/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14968 eingetragenen Neuberger Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF Artem Neuberger, Industriestr. 58 a, 45899 Gelsenkirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Artem Neuberger, Bottroper Str. 44, 45899 Gelsenkirchen

Geschäftszweig: Erbringung v. Dienstl. a. d. Gebieten-d. Trockenbaus,d.Fliesen-/Platten-/u.Mosaikverlegung,d.Estrichverlegung,d.Abbruchtätigkeiten,d.Gebäudereinigung,d.Vermittlung v. Werkverträgen u. a.

ist der am 05.06.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 05.06.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 04.11.2026 mangels Masse abgewiesen worden.

Amtsgericht Essen, 04.11.2026
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