Forderungsprüfung
Warkentin, Daniel
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Warkentin, Daniel eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 36w IN 4522/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36w IN 4522/19
- Registerbezug
- Berlin, HRB 185439
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Produktion und Aufstellung von Spielautomaten, Wettautomaten und Gaststättenautomaten, Betrieb und Verpachtung von Gaststätten und Spielhallen, Lotto- und Wettannahmestellen sowie Wettbüros
Veröffentlichungstext
36w IN 4522/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Daniel Warkentin, geboren am 31.12.1980, Pasewalker Straße 7, 13347 Berlin
1. Die Prüfung der bis 07.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Daniel Warkentin, geboren am 31.12.1980, Pasewalker Straße 7, 13347 Berlin
1. Die Prüfung der bis 07.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 3 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.10.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.10.2026