Schlusstermin
W. Lehbrink Verwaltungs-GmbH
Oerlinghausen
Das Amtsgericht Detmold hat zur W. Lehbrink Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 314/13.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 314/13
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 3510
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Matthias Landwehr
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 314/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3510 eingetragenen W. Lehbrink Verwaltungs-GmbH, Blumenstr. 33, 33813 Oerlinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Burow
Geschäftszweig: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die damit verbundene Übernahme der Geschäftsführung für die W. Lehbrink Kommanditgesellschaft in Oerlinghausen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
wird bestimmt auf
Mittwoch, 18.11.2026, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6 (Nebengebäude), 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 12.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 314/13
Amtsgericht Detmold, 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 3510 eingetragenen W. Lehbrink Verwaltungs-GmbH, Blumenstr. 33, 33813 Oerlinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Burow
Geschäftszweig: Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die damit verbundene Übernahme der Geschäftsführung für die W. Lehbrink Kommanditgesellschaft in Oerlinghausen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Matthias Landwehr, Gerichtsstr. 3, 32791 Lage
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Termin für eine abschließende Gläubigerversammlung (Schlusstermin)
- zur Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
- zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
wird bestimmt auf
Mittwoch, 18.11.2026, 10:15 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Detmold, Gerichtsstraße 6 (Nebengebäude), 32756 Detmold, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 12.
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold, Zimmer Nr. 205, aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 314/13
Amtsgericht Detmold, 29.09.2026