Forderungsprüfung
W+K GmbH
Niestetal
Das Amtsgericht Kassel hat zur W+K GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.05.2025, Aktenzeichen 666 IN 128/23 h.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 128/23 h
- Registerbezug
- Kassel, HRB 19170
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 07.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Einbau von genormten Baufertigteilen
Termine und Fristen
Termine als Kalenderdatei herunterladen
- Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren) (vorbei)
Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.
Veröffentlichungstext
666 IN 128/23 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 06.05.2025
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.08.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 06.05.2025