Insolvenzbekanntmachung
W+K GmbH
Niestetal
Das Amtsgericht Kassel hat zur W+K GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.05.2024, Aktenzeichen 666 IN 128/23 h.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 128/23 h
- Registerbezug
- Kassel, HRB 19170
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 08.05.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Einbau von genormten Baufertigteilen
Veröffentlichungstext
666 IN 128/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der W+K GmbH, Kasseler Straße 64, 34266 Niestetal (AG Kassel, HRB 19170), vertr. d.: 1. Mariusz Wysocki, GF. d. W+K GmbH, Kasseler Str. 64, 34266 Niestetal, (Geschäftsführer), 2. Markus Kuschmann, Gesellsch. d. W+K GmbH, Poppenhagener Str. 50, 37235 Hessisch Lichtenau, (Gesellschafter), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 18.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 02.05.2024
Dienstag, 18.06.2024, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 02.05.2024