Forderungsprüfung
VUB Immobilienbetreuungsgesellschaft m.b.H.
Hansestadt Stendal
Das Amtsgericht Hansestadt Stendal hat zur VUB Immobilienbetreuungsgesellschaft m.b.H. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.10.2025, Aktenzeichen 7 IN 103/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hansestadt Stendal
- Aktenzeichen
- 7 IN 103/20
- Registerbezug
- Stendal, HRB 1383
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 07.10.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Immobilien (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
7 IN 103/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der VUB Immobilienbetreuungsgesellschaft m.b.H., Adolph-Menzel-Straße 12, 39576 Stendal (AG Stendal, HRB 1383), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 07.10.2025
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 07.10.2025