Insolvenzbekanntmachung

VUB Immobilienbetreuungsgesellschaft m.b.H.

Hansestadt Stendal

Das Amtsgericht Hansestadt Stendal hat zur VUB Immobilienbetreuungsgesellschaft m.b.H. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 7 IN 103/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 103/20
Registerbezug
Stendal, HRB 1383
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
25.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

7 IN 103/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der VUB Immobilienbetreuungsgesellschaft m.b.H., Adolph-Menzel-Straße 12, 39576 Hansestadt Stendal (AG Stendal, HRB 1383), ist am 23.09.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens