Masseunzulänglichkeit
VSM-Heizung, Sanitär, Lüftung GmbH
Bottrop
Das Amtsgericht Essen hat zur VSM-Heizung, Sanitär, Lüftung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2026, Aktenzeichen 167 IN 52/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 52/18
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 13613
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 52/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13613 eingetragenen VSM-Heizung, Sanitär, Lüftung GmbH, Gladbecker Str. 172/I, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Brämer, Horster Str. 115, 45897 Gelsenkirchen
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.
167 IN 52/18
Amtsgericht Essen, 21.10.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13613 eingetragenen VSM-Heizung, Sanitär, Lüftung GmbH, Gladbecker Str. 172/I, 46236 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sandro Brämer, Horster Str. 115, 45897 Gelsenkirchen
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.
167 IN 52/18
Amtsgericht Essen, 21.10.2026