Sicherungsmaßnahme
VSM-Heizung, Sanitär, Lüftung GmbH
Bottrop
Das Amtsgericht Essen hat zur VSM-Heizung, Sanitär, Lüftung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2018, Aktenzeichen 167 IN 52/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 52/18
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB HRB 13613
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.07.2018
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Christian Klein
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 52/18
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13613
eingetragenen VSM-Heizung, Sanitär, Lüftung GmbH, Gladbecker Str. 172/I, 46236
Bottrop, früherer Name: Handwerksbetrieb, Heizung, Sanitär, Lüftung,
Schwimmtechnik, Handel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Sandro Brämer, Horster Str. 115, 45897 Gelsenkirchen
ist am 10.07.2018, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein,
Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 52/18
Amtsgericht Essen, 10.07.2018
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 13613
eingetragenen VSM-Heizung, Sanitär, Lüftung GmbH, Gladbecker Str. 172/I, 46236
Bottrop, früherer Name: Handwerksbetrieb, Heizung, Sanitär, Lüftung,
Schwimmtechnik, Handel, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Sandro Brämer, Horster Str. 115, 45897 Gelsenkirchen
ist am 10.07.2018, um 10:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein,
Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 52/18
Amtsgericht Essen, 10.07.2018