Forderungsprüfung
VP Bausanierungen UG (haftungsbeschränkt)
Gersthofen
Das Amtsgericht Augsburg hat zur VP Bausanierungen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2025, Aktenzeichen 8 IN 550/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 8 IN 550/23
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 31745
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.04.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 2.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Bausanierungen, Trockenbau, Anbringung von Bodenbelägen und Bauwerksabdichtungen jeglicher Art sowie Bauunterstützungsleistungen
Veröffentlichungstext
8 IN 550/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VP Bausanierungen UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 1a, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Perchanidis Vasileios
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 31745
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 14.04.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
VP Bausanierungen UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 1a, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Perchanidis Vasileios
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 31745
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 13.04.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 14.04.2025