Forderungsprüfung
GMG Fertigungstechnik GmbH
Algertshausen
Das Amtsgericht Augsburg hat zur GMG Fertigungstechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.11.2026, Aktenzeichen 3 IN 485/17.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 485/17
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 23568
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 05.11.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2008
- Stammkapital
- 25.050 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel und Verarbeitung von Blech- und Stahlbauteilen, Zerspanungstechnik sowie Schlosserarbeiten.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
3 IN 485/17
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GMG Fertigungstechnik GmbH, Jägersteig 23 a, 86926 Greifenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Grund Michael
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 23568
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 04.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 - 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.01.2027 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 05.11.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
GMG Fertigungstechnik GmbH, Jägersteig 23 a, 86926 Greifenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Grund Michael
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 23568
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 04.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 22 - 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.01.2027 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 05.11.2026