Masseunzulänglichkeit
Vorher Nachhair Bochum GmbH
Bochum
Das Amtsgericht Bochum hat zur Vorher Nachhair Bochum GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.12.2021, Aktenzeichen 80 IN 119/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bochum
- Aktenzeichen
- 80 IN 119/21
- Registerbezug
- Bochum, HRB 16443
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.12.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Betrieb von Friseurbetrieben und der Handel mit Friseurbedarf. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Sie kann andere Unternehmen erwerben, Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte tätigen, die mit dem in Absatz (1) genannten Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 119/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16443 eingetragenen Vorher Nachhair Bochum GmbH, Brüderstraße 7, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch Herrn Radmard Sarfaraz, Seibertzweg 4, 44141 Dortmund
ist am 15.12.2021 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 119/21
Amtsgericht Bochum, 17.12.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16443 eingetragenen Vorher Nachhair Bochum GmbH, Brüderstraße 7, 44787 Bochum, gesetzlich vertreten durch Herrn Radmard Sarfaraz, Seibertzweg 4, 44141 Dortmund
ist am 15.12.2021 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 119/21
Amtsgericht Bochum, 17.12.2021