Sicherungsmaßnahme

Vlaseros Transport GmbH

Menden

Das Amtsgericht Arnsberg hat zur Vlaseros Transport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.01.2023, Aktenzeichen 21 IN 10/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
21 IN 10/23
Registerbezug
Arnsberg, HRB 12912
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.01.2023
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Andreas Schoß
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Güterverkehr im europäischen In- und Ausland mit Gütern aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, Maßnahmen und Dienstleistungen
Branchenindikator
Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 21 IN 10/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 12912 eingetragenen Vlaseros Transport GmbH, Pater-Kolbe-Straße 7, 58708 Menden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georgios Vlaseros, Pater-Kolbe-Straße 7, 58708 Menden

Rechtsanwälte (nur m) Henning und Partner, Hamburger Straße 89, 44135 Dortmund,
Verfahrensbevollmächtigter

ist am 17.01.2023, um 11:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Turmhof 15, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

21 IN 10/23
Amtsgericht Arnsberg, 17.01.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Forderungsprüfung
  7. Forderungsprüfung
  8. Masseunzulänglichkeit
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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