Eröffnung des Verfahrens

Vitamin-E Gesellschaft für Kommunikation mbH

Eschborn

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat über das Vermögen der Vitamin-E Gesellschaft für Kommunikation mbH das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 11.02.2021, Aktenzeichen 810 IN 1116/20 V-16-6.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1116/20 V-16-6
Registerbezug
Hamburg, HRB 69319
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
11.02.2021
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt

Veröffentlichungstext

810 IN 1116/20 V-16-6 : Am 01.02.2021 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Vitamin-E Gesellschaft für Kommunikation mbH, Helfmann Park 7, 65760 Eschborn
(AG Hamburg, HRB 69319) eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Frank
Schmitt, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/50986-0, Fax:
069/50986110

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter
vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.04.2021

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 26.04.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.02.2021

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Forderungsprüfung
  4. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme