Forderungsprüfung
Villa Cubana GmbH
Iserlohn
Das Amtsgericht Hagen hat zur Villa Cubana GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2022, Aktenzeichen 106 IN 102/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 106 IN 102/19
- Registerbezug
- Iserlohn, HRB 9078
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.07.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Beteiligung an und der Betrieb von Gastronomieunternehmen, sowie deren Vermittlung.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 102/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9078 eingetragenen Villa Cubana GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 1 b, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Müller, Schattweg 17, 58642 Iserlohn
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.08.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
106 IN 102/19
Amtsgericht Hagen, 28.07.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9078 eingetragenen Villa Cubana GmbH, Friedrich-Ebert-Str. 1 b, 58642 Iserlohn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Danny Müller, Schattweg 17, 58642 Iserlohn
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.08.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 niedergelegt.
106 IN 102/19
Amtsgericht Hagen, 28.07.2022