Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung

vib.innovation GmbH

Wernigerode

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur vib.innovation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.12.2020, Aktenzeichen 340 IN 134/20 (361).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 134/20 (361)
Registerbezug
Stendal, HRB 22011
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
28.12.2020
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Geschäfts-Nr.: 340 IN 134/20 (361). In dem Insolvenzverfahren vib.innovation
GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die Entwicklung, die
Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten. (AG Stendal, HRB
22011), vertr. d.: Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356
Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts
festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung
kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer
ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf
die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die
Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend
beachtet angesehen.

Amtsgericht Magdeburg, 28.12.2020.

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Eröffnung des Verfahrens
  7. Sicherungsmaßnahme