Sicherungsmaßnahme
vib.innovation GmbH
Wernigerode
Das Amtsgericht Magdeburg hat zur vib.innovation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.04.2020, Aktenzeichen 340 IN 134/20 (361).
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 134/20 (361)
- Registerbezug
- Stendal, HRB 22011
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- Veröffentlichung
- 08.04.2020
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stefan Liese
Veröffentlichungstext
340 IN 134/20 (361): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
vib.innovation GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die
Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten.
(AG Stendal, HRB 22011), vertr. d.: Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356
Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2020 um 10.30 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner)
werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, Schleinufer
11, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail:
SLiese@schultze-braun.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen
werden.
Amtsgericht Magdeburg, 08.04.2020
vib.innovation GmbH, Otto-von-Guericke-Str. 1/3, 38855 Wernigerode, Die
Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Sport- und Therapiegeräten.
(AG Stendal, HRB 22011), vertr. d.: Dr. Martin Sobczyk, Kirchstraße 4, 39356
Oebisfelde-Weferlingen, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2020 um 10.30 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam.
Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner)
werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Liese, Schleinufer
11, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5354-0, Fax: 0391/5354-100, E-Mail:
SLiese@schultze-braun.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen
werden.
Amtsgericht Magdeburg, 08.04.2020