Sicherungsmaßnahme

ViaRent GmbH

Moers

Das Amtsgericht Kleve hat zur ViaRent GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2020, Aktenzeichen 49 IN 18/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 18/20
Registerbezug
Kleve, HRB HRB 15407
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.05.2020
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Horst Piepenburg
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
75.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, die Durchführung von Krankenfahrten, Krypto/Mining sowie Network Marketing.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen
ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die
Geschäftsführer Herrn Klim Alexander Fuhrmann, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879
Euskirchen, Herrn Samir Curkovic, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen und
Herrn Volker Berg, Auf dem Hügel 3, 52249 Eschweiler, Geschäftszweig: Die
Vermietung von Fahrzeugen aller Art, die Durchführung von Krankenfahrten,
Krypto/Mining sowie Network Marketing

ist am 05.05.2020, um 11:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Horst Piepenburg,
Willstätterstraße 62, 40549 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

49 IN 18/20
Amtsgericht Kleve, 05.05.2020

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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