Insolvenzbekanntmachung

ViaRent GmbH

Moers

Das Amtsgericht Kleve hat zur ViaRent GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2023, Aktenzeichen 49 IN 18/20.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
49 IN 18/20
Registerbezug
Kleve, HRB 15407
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.06.2023
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
75.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Vermietung von Fahrzeugen aller Art, die Durchführung von Krankenfahrten, Krypto/Mining sowie Network Marketing.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 49 IN 18/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 15407 eingetragenen ViaRent GmbH, Repelener Straße 10, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Volker Berg, Apolloniaweg 22, 52080 Aachen und Herrn Klim Alexander Fuhrmann, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen und Herrn Samir Curkovic, Rudolf-Diesel-Straße 36, 53879 Euskirchen

wird Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg antragsgemäß aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen und an seiner Stelle Herr Rechtsanwalt Frank Graaf, Willstätterstr. 62, 40549 Düsseldorf, zum neuen Verwalter bestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

49 IN 18/20
Amtsgericht Kleve, 02.06.2023

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Masseunzulänglichkeit
  5. Forderungsprüfung
  6. Insolvenzbekanntmachung
  7. Forderungsprüfung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  9. Eröffnung des Verfahrens
  10. Sicherungsmaßnahme
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