Sicherungsmaßnahme

Vest DACHTEAM GmbH

Recklinghausen

Das Amtsgericht Bochum hat zur Vest DACHTEAM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.04.2019, Aktenzeichen 80 IN 232/19.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 232/19
Registerbezug
Recklinghausen, HRB HRB 7372
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.04.2019
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Betriebswirt Ulrich Zerrath
Im Handelsregister seit
2015
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Dachdeckerei, Trockenbau, Hausmeisterservice, Einbau von genormten Baufertigteilen, Abbrucharbeiten, Holz.- und Bautenschutz, Verlegen von Bodenbelägen, Fliesenlegerarbeiten, Maler- und Lackierarbeiten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 232/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 7372
eingetragenen Vest DACHTEAM GmbH, Hochlarmarkstr. 67, 45661 Recklinghausen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eugen Besel,
Hochlarmarkstr. 67, 45661 Recklinghausen Geschäftszweig: Dachdeckerei

ist am 08.04.2019, um 10:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Betriebswirt Ulrich Zerrath, Lange
Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

80 IN 232/19
Amtsgericht Bochum, 08.04.2019

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  6. Schlusstermin
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten