Aufhebung des Verfahrens
Verlag Günter Hendrisch GmbH & Co Kommanditgesellschaft
Wegberg
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Verlag Günter Hendrisch GmbH & Co Kommanditgesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.01.2019, Aktenzeichen 19 IN 71/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 19 IN 71/18
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRA HRA 4463
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.01.2019
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Medien & Marketing (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 71/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 4463
eingetragenen Verlag Günter Hendrisch GmbH & Co Kommanditgesellschaft,
Klinkumer Straße 40, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts
Mönchengladbach unter HRB 8312 eingetragene Verlag Günter Hendrisch
Gesellschaft mt beschränkter Haftung, Klinkumer Straße 40, 41844 Wegberg, diese
vertreten durch die Geschäftsführerin Claire Hendrisch, Klinkumer Straße 40,
41844 Wegberg
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen,
aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die
Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach
dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
19 IN 71/18
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.01.2019
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRA 4463
eingetragenen Verlag Günter Hendrisch GmbH & Co Kommanditgesellschaft,
Klinkumer Straße 40, 41844 Wegberg, gesetzlich vertreten durch die persönlich
haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts
Mönchengladbach unter HRB 8312 eingetragene Verlag Günter Hendrisch
Gesellschaft mt beschränkter Haftung, Klinkumer Straße 40, 41844 Wegberg, diese
vertreten durch die Geschäftsführerin Claire Hendrisch, Klinkumer Straße 40,
41844 Wegberg
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO die Anordnung, das Verfahren mündlich durchzuführen,
aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach
einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die
Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach
dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit
der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
19 IN 71/18
Amtsgericht Mönchengladbach, 14.01.2019