Insolvenzbekanntmachung
Verkehrstechnik Süd GmbH
Pfarrkirchen
Das Amtsgericht Landshut hat zur Verkehrstechnik Süd GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2025, Aktenzeichen IN 400/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 400/25
- Registerbezug
- Landshut, HRB 8834
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 06.10.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 400/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verkehrstechnik Süd GmbH, St.-Rémy-Platz 2, 84347 Pfarrkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Rehthaler Martin
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 8834
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hannemann Bernhard, Maximilianstraße 17, 86150 Augsburg
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen Herrn Rechtsanwalt Dr.
Hermann Raith als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Verkehrstechnik Süd GmbH und der Verkehrstechnik Süd eCharge GmbH über die Veräuße-
rung des Geschäftsbetriebes vom 01.10.2025 zu einem Kaufpreis in Höhe von
€ 150.000,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.10.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.10.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Verkehrstechnik Süd GmbH, St.-Rémy-Platz 2, 84347 Pfarrkirchen, vertreten durch den Geschäftsführer Rehthaler Martin
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 8834
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Hannemann Bernhard, Maximilianstraße 17, 86150 Augsburg
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
den Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen Herrn Rechtsanwalt Dr.
Hermann Raith als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Verkehrstechnik Süd GmbH und der Verkehrstechnik Süd eCharge GmbH über die Veräuße-
rung des Geschäftsbetriebes vom 01.10.2025 zu einem Kaufpreis in Höhe von
€ 150.000,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.10.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.10.2025