Masseunzulänglichkeit

Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbH

Recklinghausen

Das Amtsgericht Bochum hat zur Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.02.2026, Aktenzeichen 80 IN 757/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 757/25
Registerbezug
Recklinghausen, HRB 8262
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.02.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
50.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Nach AZAV zertifizierter Bildungsträger, Fahr-Schule, Aus- und Weiterbildungen, Umschulungen, Seminare, Fahrtraining, Fahrsicherheit.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 757/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 8262 eingetragenen Verkehrsinstitut Rhein-Ruhr GmbH, Maria-von-Linden-Str. 1, 45665 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Dieter Fild, Freerbruchstraße 135 b , 45770 Marl

ist am 29.01.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

80 IN 757/25
Amtsgericht Bochum, 30.01.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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