Sicherungsmaßnahme
VERIANOS Investment Management GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur VERIANOS Investment Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.03.2025, Aktenzeichen 70k IN 283/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70k IN 283/24
- Registerbezug
- Köln, HRB 57034
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.03.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Felix Höpker
- Im Handelsregister seit
- 2006
- Stammkapital
- 100.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Erwerb, die Verwaltung einschließlich Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Grundbesitz sowohl unmittelbar als auch mittelbar durch Erwerb entsprechender Gesellschaftsbeteiligungen. Außerdem kann die Gesellschaft fremde Immobilien verwalten und sämtliche Dienstleistungen erbringen, die mit der Bewirtschaftung und der Verwaltung von Immobilien im Zusammenhang stehen.
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Hoffmann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln und Herrn Diego Fernandez Reumann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln
Geschäftszweig: der Erwerb, die Verwaltung einschließlich Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Grundbesitz
ist am 14.03.2025, um 09:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 283/24
Amtsgericht Köln, 01.10.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Hoffmann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln und Herrn Diego Fernandez Reumann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln
Geschäftszweig: der Erwerb, die Verwaltung einschließlich Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Grundbesitz
ist am 14.03.2025, um 09:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 283/24
Amtsgericht Köln, 01.10.2024