Sicherungsmaßnahme

VERIANOS Investment Management GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur VERIANOS Investment Management GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2024, Aktenzeichen 70k IN 283/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70k IN 283/24
Registerbezug
Köln, HRB 58034
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
01.10.2024
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Felix Höpker
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb eines Pflegedienstes im Bereich der Alten- und Krankenpflege und hauswirtschaftliche Dienste.
Branchenindikator
Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 283/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 58034 eingetragenen VERIANOS Investment Management GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Hoffmann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln und Herrn Diego Fernandez Reumann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln

Geschäftszweig: der Erwerb, die Verwaltung einschließlich Vermietung und Verpachtung sowie die Veräußerung von Grundbesitz

ist am 01.10.2024, um 15:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70k IN 283/24
Amtsgericht Köln, 01.10.2024

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Sicherungsmaßnahme
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Sicherungsmaßnahme
Monatsreport und Wochenüberblick kostenlos per E-Mail erhalten