Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
velofirst GmbH
Göttingen
Das Amtsgericht Göttingen hat zur velofirst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2022, Aktenzeichen 74 IN 154/21 GOE.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 154/21 GOE
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204510
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 29.06.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Entwicklung, Produktion von und Handel mit Sportartikeln und Zubehör sowie verwandten Produkten, insbesondere Fahrrädern, Wintersport-, Wassersport- und Rehabilitationssportartikeln sowie speziellen Nahrungsmitteln für Sportler
Veröffentlichungstext
Geschäfts-Nr.: 74 IN 154/21 GÖ. In dem Insolvenzverfahren velofirst GmbH, Kasseler Landstraße 44a, 37081 Göttingen (AG Göttingen, HRB 204510), vertr. d.: 1. Mirko Girke, (Geschäftsführer), 2. Alexander Emadedien Mostafa, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dabei ist das Gericht den nachvollziehbaren und in sich schlüssigen Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters gefolgt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 27.06.2022
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 27.06.2022