Aufhebung des Verfahrens

VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH

Willingen

Das Amtsgericht Paderborn hat zur VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 2 IN 204/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 204/18
Registerbezug
Korbach, HRB 1502
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
03.06.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Simon Beckschäfer
Im Handelsregister seit
2005
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Herstellung und Versendung von Druckerzeugnissen

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum Langenberg 1, 34508 Willingen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Klocke & Kollegen, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt

wird heute, am 01.06.2026, um 13:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 204/18
Amtsgericht Paderborn, 01.06.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Schlusstermin
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  7. Vergütungsfestsetzung
  8. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
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