Aufhebung des Verfahrens
VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH
Willingen
Das Amtsgericht Paderborn hat zur VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.06.2026, Aktenzeichen 2 IN 204/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 204/18
- Registerbezug
- Korbach, HRB 1502
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Simon Beckschäfer
- Im Handelsregister seit
- 2005
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung und Versendung von Druckerzeugnissen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 204/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum Langenberg 1, 34508 Willingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Klocke & Kollegen, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt
wird heute, am 01.06.2026, um 13:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 204/18
Amtsgericht Paderborn, 01.06.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Korbach unter HRB 1502 eingetragenen VDSK-Versand & Druck-Service Kozik GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Boguslaw Kozik, Zum Langenberg 1, 34508 Willingen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Klocke & Kollegen, Bahnstraße 1, 34431 Marsberg
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Simon Beckschäfer, Ostwall 25, 59555 Lippstadt
wird heute, am 01.06.2026, um 13:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
2 IN 204/18
Amtsgericht Paderborn, 01.06.2026