Forderungsprüfung
vdP facility GmbH
Twistringen
Das Amtsgericht Syke hat zur vdP facility GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 15 IN 248/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 248/25
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 205692
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 10.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist die überregionale Tätigkeit in der Unterhaltsreinigung von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die Reinigung von Großbauten, Kliniken, Krankenhäusern und Altenheimen, die Industriereinigung, Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Natur- und Kunststeinsanierung und die Reinigung von Photovoltaikanlagen.
Veröffentlichungstext
15 IN 248/25 Insolvenzverfahren vdP facility GmbH, Große Straße 34, 27239 Twistringen (AG Walsrode, HRB 205692), vertr. d.: Hagen Biermann, (Geschäftsführer),. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.08.2026 gegen die Höhe, den Forderungsgrund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 10.07.2026
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Frist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, so gilt diese als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Syke, 10.07.2026