Insolvenzplan
vdP facility GmbH
Twistringen
Das Amtsgericht Syke hat zur vdP facility GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.05.2026, Aktenzeichen 15 IN 248/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Syke
- Aktenzeichen
- 15 IN 248/25
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 205692
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 12.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2015
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand der Gesellschaft ist die überregionale Tätigkeit in der Unterhaltsreinigung von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die Reinigung von Großbauten, Kliniken, Krankenhäusern und Altenheimen, die Industriereinigung, Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Natur- und Kunststeinsanierung und die Reinigung von Photovoltaikanlagen.
Veröffentlichungstext
15 IN 248/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der vdP facility GmbH, Große Straße 34, 27239 Twistringen (AG Walsrode, HRB 205692), vertr. d.: Peter Warnecke, (Geschäftsführer), ist Termin zur
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 01.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Syke, 11.05.2026
a) Erörterung eines von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplans
b) Abstimmung über diesen Plan
anberaumt auf:
Montag, 01.06.2026, 10:00 Uhr, Saal 16, Hauptgebäude, Amtshof 2, 28857 Syke.
Der Insolvenzplan und die hierzu eingegangenen Stellungnahmen sind zur Einsichtnahme durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Hinweis gem. § 240 InsO: Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich geändert werden können.
Hinweis gem. § 253 Abs. 3 InsO: Die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss, durch den der Insolvenzplan bestätigt wird, ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Syke, 11.05.2026